Willkommen beim Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt
Der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt e.V. vertritt die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Apothekenleiter in Sachsen-Anhalt. Sie erhalten auf unserer Webseite viele Informationen und im internen Bereich den Zugriff auf verschiedene Dokumente.
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Berlin – Die Bundesapothekerkammer hat ein Strategiepapier zur Krisenvorsorge durch Apotheken erarbeitet und beschlossen. Verabschiedet wurde es zudem vom Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, sagt: „Nur mit starken Apotheken kann die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung in Friedens- und Krisenzeiten verlässlich gewährleistet werden. Wir brauchen jede einzelne Apotheke, um auch in besonderen Lagen die Versorgung der Bevölkerung flächendeckend garantieren zu können.“
Die Stärke der Apotheken liegt laut Hoffmann darin, dass sie regional verankert und niedrigschwellig erreichbar sind und pharmazeutische mit logistischer Expertise verbinden. Damit sind Apotheken Gesundheitsknotenpunkte, Frühwarnsysteme und Sicherheitsanker.
Berlin, 13. Oktober 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten mit Zytostatika gesichert bleibt, indem keine Ausschreibungen unter Apotheken eingeführt werden. Dagegen lehnt der Verband weiterhin die geplante Einführung von Ausschreibungen für Hilfsmittel ab, weil sie erhebliche Risiken für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bergen. Morgen werden entsprechende Änderungsanträge zum Notfallreformgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten, bevor für Donnerstag die 2./3. Lesung im Plenum anberaumt ist. Um zusätzliche Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erzielen, hatten die Regierungsfraktionen zuletzt Ausschreibungen für patientenindividuell hergestellte Krebsarzneimittel und für Hilfsmittel vorgesehen.
„Das Notfallreformgesetz enthält Licht und Schatten“, sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann: „Es ist vernünftig, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten auch weiterhin nicht durch Ausschreibungen gestört wird und somit gesichert bleibt. Kurze Wege und eingespielte Prozesse zwischen behandelnder Arztpraxis, herstellender Apotheke und zu versorgenden Patientinnen und Patienten sind wesentliche Faktoren für eine sichere und hochwertige Versorgung vor Ort. Die Regierungsfraktionen haben das zum Glück rechtzeitig erkannt, zumal ein aktueller Schiedsspruch zur Preisbildung solcher Spezialrezepturen seit Anfang Oktober bereits einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr für die Krankenkassen einspart.“
Berlin – Die Bundesapothekerkammer schafft die Grundlage für weitere Impfungen in Apotheken. Hintergrund ist das im Mai 2026 im Bundestag beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das den Apotheken ermöglicht, Erwachsenen alle Nicht-Lebendimpfstoffe zu verabreichen. Aktuell dürfen Apothekerinnen und Apotheker nur gegen Influenza (Grippe) und COVID-19 impfen. „Das gemeinsame heilberufliche und politische Ziel ist die Steigerung der Impfquoten in Deutschland. Apotheken können dazu beitragen, dass Impfungen gegen eine Vielzahl verschiedener Infektionskrankheiten flächendeckend und niederschwellig verfügbar sind und damit die Impfraten steigen“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Die erforderlichen Fortbildungsmaterialien sind in der Erstellung und die Fortbildungsveranstaltungen sind in der Planung. Sobald Apothekerinnen, Apotheker und weiteres pharmazeutisches Personal in den Apotheken die Qualifikation haben, dürfen die neuen Impfungen in den Apotheken durchgeführt werden. Ich gehe davon aus, dass nach den Honorierungsverhandlungen spätestens ab Jahresbeginn 2027 alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken auch zu Lasten der Krankenkassen möglich sein werden. Das sind gute Nachrichten für alle Impfwilligen.“