Willkommen beim Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt
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Berlin – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen einzelne Neuerungen in der Arzneimittelversorgung, die am heutigen Freitag im Bundesrat im Rahmen einer Verordnung beschlossen werden sollen. Zugleich lehnen sie die finanzielle Schwächung der Apotheken ab, die ebenfalls am heutigen Freitag wenige Kilometer entfernt im Bundestag per Gesetz auf den Weg gebracht werden soll.
Im Bundesrat liegt den Ländern die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ zur Abstimmung vor. „Mit dieser Mantelverordnung kann ein für die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung von Bürgerinnen und Bürgern bedeutendes Apothekenreformpaket abgeschlossen werden“, sagt Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz hat der Bundestag den Leistungsumfang der Apotheken erst kürzlich durch Impfungen und neue Dienstleistungen erweitert. Zeitgleich hat die Bundesregierung das Honorar nach 13 Jahren Stillstand endlich angepasst. Um die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten aber langfristig zu sichern, muss die Apothekenvergütung auch regelmäßig direkt mit den Krankenkassen ausgehandelt werden dürfen, um nicht weiterhin von den Kostensteigerungen abgekoppelt zu sein. Wir begrüßen diese Neuerung – ein weiterer, jahrelanger Honorarstillstand wäre für die Apotheken und ihre 160.000 Angestellten nicht mehr zu verkraften.“
Berlin – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ruft die Bundestagsabgeordneten dringend dazu auf, von einer neuen finanziellen Belastung der rund 16.000 Apotheken abzusehen. Hintergrund ist: Am morgigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
„Wir appellieren an die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss: Greifen Sie das Votum des Bundesrats auf, lehnen Sie die von der Bundesregierung geplante unbefristete Erhöhung des Apothekenabschlags ab – und lassen Sie damit eine neuerliche Schwächung des Apothekenwesens nicht zu“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis. Laut Gesetzentwurf will die Bundesregierung ab 2027 den Apothekenabschlag zugunsten der Krankenkassen von 1,77 auf 2,07 Euro pro verordnetem Medikament erhöhen. Damit wird das parallel auf 9,50 Euro erhöhte Festhonorar gleich wieder abgesenkt, obwohl die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag eine klare Stärkung der Apotheken versprochen hatte.
Berlin – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker unterstützen das Ziel, die Finanzierung der Krankenkassen zu stabilisieren. Zugleich kritisieren sie eine geplante, erneute wirtschaftliche Belastung der Apotheken. Denn nach Jahren der chronischen Unterfinanzierung sind weitere Belastungen schlichtweg überproportional und gefährlich. Das schreibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer heutigen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Am kommenden Montag findet eine öffentliche Anhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages in Berlin statt. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2026 bereits eine zusätzliche finanzielle Belastung der Apotheken abgelehnt.