Berlin – Zur bundesweiten Impf-Aktionswoche des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) (9. bis 15. November) verstärkt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihre Aktivitäten rund um das Thema Impfen. Die vom BMG erstmals initiierte Aktionswoche steht unter dem Motto „Sich und andere schützen“ und hat zum Ziel, die Bevölkerung über Impfungen aufzuklären und die Impfquoten zu erhöhen. Die Schirmherrschaft hat die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Dr. Christiane Schenderlein, übernommen. Die ABDA intensiviert anlässlich der Impf-Aktionswoche ihre bundesweite Kampagne zu den Apotheken-Impfungen.
ABDA-Präsident Thomas Preis: „Apotheken sind längst ein wichtiger Ort für Impfungen. Fast 220.000 Menschen haben sich in der vergangenen Saison in Apotheken gegen Influenza impfen lassen – Tendenz steigend. Umfragen zeigen uns, dass noch mehr Menschen die Impf-Angebote der Apotheken wahrnehmen würden, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger wissen würden, dass man sich in zahlreichen Apotheken die saisonale Grippe- und Coronaimpfung geben lassen könne. Die Aktionswoche des Ministeriums ist daher eine gute Gelegenheit, noch mehr Menschen in Deutschland von den gesundheitlichen Vorteilen einer Impfung zu überzeugen und sie auf das niedrigschwellige Impf-Angebot in Apotheken aufmerksam zu machen.“
Berlin – Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände warnt eindringlich vor den negativen Folgen der kürzlich im Bundestag beschlossenen Notfallreform. „Aus gutem Grund sind Apothekerinnen und Apotheker die letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln. Apothekerinnen und Apotheker haben hier auf Grund Ihrer Ausbildung eine hohe Verantwortung für die Abgabe und richtige Einnahme und Dosierung von Arzneimitteln. Da ist unser einzigartig wichtiger Beitrag für die Therapiesicherheit der Menschen in unserem Land“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis anlässlich entsprechender Pläne des Bundestages im Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.
Zur Erklärung: Mit der Notfallreform will es der Gesetzgeber unter anderem ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte – beispielsweise in Integrierten Notfallzentren und in ambulanten Notdiensten – Arzneimittel direkt an die Patientinnen und Patienten abgeben können. Preis dazu: „Das zwischen Apotheker- und Ärzteschaft etablierte Vier-Augen-Prinzip ist ein zentrales Element, um dem Fehl- und Missgebrauch von Medikamenten entgegenzuwirken. Die Apothekenpflicht stellt diese Schutzfunktion sicher. Sie kann ihre Wirkung aber nicht entfalten, wenn sie im ärztlichen Notdienst – wie jetzt geplant –umgangen wird. Das Gesetz schafft auch Parallelstrukturen in der Arzneimittelversorgung. Denn: Die flächendeckenden, rund um die Uhr geltenden Nacht- und Notdienstregelungen der Apotheken funktionieren bestens – es gibt also gar keinen Grund, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden.“
Am 15. Oktober hatte der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung bereits beschlossen, bevor es nun am 4. November auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates gesetzt wird. Am 20. November soll das Plenum des Bundesrates über das Notfallversorgungsreformgesetz abstimmen. Die ABDA hat inzwischen eine aktualisierte Stellungnahme zu dem Vorhaben veröffentlicht.
Berlin – Die Bundesapothekerkammer hat ein Strategiepapier zur Krisenvorsorge durch Apotheken erarbeitet und beschlossen. Verabschiedet wurde es zudem vom Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, sagt: „Nur mit starken Apotheken kann die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung in Friedens- und Krisenzeiten verlässlich gewährleistet werden. Wir brauchen jede einzelne Apotheke, um auch in besonderen Lagen die Versorgung der Bevölkerung flächendeckend garantieren zu können.“
Die Stärke der Apotheken liegt laut Hoffmann darin, dass sie regional verankert und niedrigschwellig erreichbar sind und pharmazeutische mit logistischer Expertise verbinden. Damit sind Apotheken Gesundheitsknotenpunkte, Frühwarnsysteme und Sicherheitsanker.
Berlin, 13. Oktober 2026 – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten mit Zytostatika gesichert bleibt, indem keine Ausschreibungen unter Apotheken eingeführt werden. Dagegen lehnt der Verband weiterhin die geplante Einführung von Ausschreibungen für Hilfsmittel ab, weil sie erhebliche Risiken für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bergen. Morgen werden entsprechende Änderungsanträge zum Notfallreformgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten, bevor für Donnerstag die 2./3. Lesung im Plenum anberaumt ist. Um zusätzliche Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erzielen, hatten die Regierungsfraktionen zuletzt Ausschreibungen für patientenindividuell hergestellte Krebsarzneimittel und für Hilfsmittel vorgesehen.
„Das Notfallreformgesetz enthält Licht und Schatten“, sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann: „Es ist vernünftig, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten auch weiterhin nicht durch Ausschreibungen gestört wird und somit gesichert bleibt. Kurze Wege und eingespielte Prozesse zwischen behandelnder Arztpraxis, herstellender Apotheke und zu versorgenden Patientinnen und Patienten sind wesentliche Faktoren für eine sichere und hochwertige Versorgung vor Ort. Die Regierungsfraktionen haben das zum Glück rechtzeitig erkannt, zumal ein aktueller Schiedsspruch zur Preisbildung solcher Spezialrezepturen seit Anfang Oktober bereits einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr für die Krankenkassen einspart.“
Berlin – Die Bundesapothekerkammer schafft die Grundlage für weitere Impfungen in Apotheken. Hintergrund ist das im Mai 2026 im Bundestag beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das den Apotheken ermöglicht, Erwachsenen alle Nicht-Lebendimpfstoffe zu verabreichen. Aktuell dürfen Apothekerinnen und Apotheker nur gegen Influenza (Grippe) und COVID-19 impfen. „Das gemeinsame heilberufliche und politische Ziel ist die Steigerung der Impfquoten in Deutschland. Apotheken können dazu beitragen, dass Impfungen gegen eine Vielzahl verschiedener Infektionskrankheiten flächendeckend und niederschwellig verfügbar sind und damit die Impfraten steigen“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Die erforderlichen Fortbildungsmaterialien sind in der Erstellung und die Fortbildungsveranstaltungen sind in der Planung. Sobald Apothekerinnen, Apotheker und weiteres pharmazeutisches Personal in den Apotheken die Qualifikation haben, dürfen die neuen Impfungen in den Apotheken durchgeführt werden. Ich gehe davon aus, dass nach den Honorierungsverhandlungen spätestens ab Jahresbeginn 2027 alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken auch zu Lasten der Krankenkassen möglich sein werden. Das sind gute Nachrichten für alle Impfwilligen.“
Berlin – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei der Versorgung mit patientenindividuell hergestellten Krebsarzneimitteln (Zytostatika) und Hilfsmitteln vehement ab. Entsprechende Regelungen, die bereits in den Jahren 2016 und 2017 galten, sollen nach bekannt gewordenen Änderungsanträgen zum Notfallreformgesetz für zusätzliche Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgen. Der DAV warnt jedoch vor erheblichen Risiken für die Versorgung.
DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann erklärt: „Die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten ist extrem sensibel, sie braucht kurze Wege und eingespielte Strukturen. Die enge Zusammenarbeit von behandelnder Arztpraxis, herstellender Apotheke und Patientinnen und Patienten vor Ort ist ein wesentlicher Faktor für eine sichere und hochwertige Versorgung. Ausschreibungen würden diese bewährten Versorgungsstrukturen zerstören und die wohnortnahe Betreuung der Patientinnen und Patienten schwächen.“ Dr. Hubmann warnt zudem vor strukturellen Negativfolgen im Apothekenmarkt: „Die Ausschreibungen werden dazu führen, dass nur noch einige wenige Apotheken die Versorgung mit Zytostatika übernehmen. Diese Marktkonzentration gefährdet die Existenz etlicher spezialversorgender Apotheken und damit die wohnortnahe Versorgung vieler Patientinnen und Patienten.“
Auch wirtschaftlich ist die Maßnahme unnötig. Denn: Nach einem Schiedsspruch vom 9. September dieses Jahres treten zum 1. Oktober 2026 bereits neue Preise in der „Hilfstaxe“ (Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen) in Kraft. Weil dadurch die Herstellerrabatte von den Apotheken an die Krankenkassen weitergegeben werden, werden nach vorläufigen Berechnungen bereits 160 Millionen Euro pro Jahr eingespart. Hubmann dazu: „Durch den erfolgten Schiedsspruch sparen wir ab Oktober einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr ein und leisten damit einen weiteren Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die nun geplanten Ausschreibungen würden also keinen nennenswerten zusätzlichen Nutzen bringen, dafür aber erhebliche Risiken für die Patientenversorgung“, so Dr. Hubmann.
Der DAV kritisiert auch die ebenfalls bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Hilfsmittel-Ausschreibungen. Dr. Hubmann dazu: „Ähnlich wie in der onkologischen Versorgung ist es auch bei Hilfsmitteln so, dass die Patientinnen und Patienten eine möglichst individuelle Beratung und Versorgung benötigen. Wenn nur noch der Preis bei der Beauftragung eines Leistungserbringers zählt, wird die Versorgungsqualität zwangsweise leiden.“
Magdeburg - Die Auslieferung der Grippeimpfstoffe für die kommende Influenza-Saison hat begonnen. Die Apotheken versorgen derzeit die Arztpraxen im Land mit den bestellten Impfstoffen. „Noch immer haben wir in Sachsen-Anhalt eine vergleichsweise hohe Impfquote. Allerdings geht die Impfbereitschaft seit Jahren kontinuierlich zurück. Dabei ist die Grippeimpfung eine wichtige Möglichkeit, sich vor einer Influenza-Erkrankung und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen“, erklärt Mathias Arnold...
Berlin – Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehene Neuregelung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gefährdet aus Sicht von fünf Verbänden der Gesundheitswirtschaft die Versorgungssicherheit und den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege. Statt bewährte, zweckgebundene Leistungen abzuschaffen oder in ein pauschales Entlastungsbudget zu überführen, müsse die Bundesregierung den Zugang zu Hygiene- und Infektionsschutzmitteln dauerhaft absichern, forderten der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), der Deutsche Apothekerverband (DAV), der Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO) sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) in einer gemeinsamen Erklärung.
Rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, der überwiegende Teil wird zu Hause versorgt. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie u. a. Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel ermöglichen dabei grundlegende Hygienestandards und helfen, Infektionen wirksam zu vermeiden. Die häusliche Pflege ist damit eine tragende Säule des deutschen Gesundheits- und Pflegesystems.