Brandschutzhelfer in der Apotheke - Fortbildung
08.04.2026
Magdeburg, Verwaltungszentrum Heilberufe
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Hinsichtlich des Arbeitsschutzes hat der Gesetzgeber verschiedenste Vorgaben zur Aus- und Fortbildung bzw. Unterweisungspflicht erlassen. Konkrete Festlegungen bzw. Vorgaben für die Brandschutzhelfer ergeben sich aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. In diesen beiden Re-gelwerken wird die Funktion benannt und beschrieben. Um eine inhaltlich einheitliche und vor allem aber fachlich fundierte Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer zu gewährleisten, wurde durch den gesetzlichen Unfallversicherer, abgeleitet aus der ASR A2.2, das Informationsblatt DGUV Information 205-023 herausgegeben.
Fortbildung gemäß ASR A2.2 i. V. m. DGUV Information 205-023
Theoretische Ausbildung
1. Aufarbeitung des Grundseminars/Erfahrungen/Neuerungen (Theorie)
- Gesetzliche Grundlage
- Brandursachen
- betriebsspezifische Brandgefahren
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Verhalten im Brandfall
2. Praktischer Teil 1
- Brennen und Löschen in der Praxis
3. Praktischer Teil 2
- Umgang mit dem Handfeuerlöscher mal anders
Termin: 08.04.2026, 09.00 – 13.00 Uhr,
Magdeburg, Verwaltungszentrum Heilberufe
Anmeldefrist: 25.03.202
Referenten: Christian Dudek, Brandschutz Ausbildung-Fortbildung-Training
Kosten: 120,00 €/TN zzgl. MwSt. für Mitglieder des LAV Sachsen-Anhalt
Zielgruppe: gesamtes Apothekenteam
Die Veranstaltung wurde von der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt mit 5 Fortbildungspunkten bewertet.
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