Brandschutzhelfer in der Apotheke - Fortbildung

19.09.2023
Halle-Peißen, Mühlen-Hotel

Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Hinsichtlich des Arbeitsschutzes hat der Gesetzgeber verschiedenste Vorgaben zur Aus- und Fortbildung bzw. Unterweisungspflicht erlassen. Konkrete Festlegungen bzw. Vorgaben für die Brandschutzhelfer ergeben sich aus dem § 10 des Arbeitsschutzge-setzes sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. In diesen beiden Re-gelwerken wird die Funktion benannt und beschrieben. Um eine inhaltlich einheitliche und vor allem aber fachlich fundierte Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer zu gewährleisten, wurde durch den gesetzlichen Unfallversicherer, abgeleitet aus der ASR A2.2, das Informationsblatt DGUV Information 205-023 herausgegeben.

Fortbildung gemäß ASR A2.2 i. V. m. DGUV Information 205-023

Theoretische Ausbildung

1. Aufarbeitung des Grundseminars/Erfahrungen/Neuerungen (Theorie)
- Gesetzliche Grundlage
- Brandursachen
- betriebsspezifische Brandgefahren
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Verhalten im Brandfall

2. Praktischer Teil 1
- Brennen und Löschen in der Praxis

3. Praktischer Teil 2
- Umgang mit dem Handfeuerlöscher mal anders

Termin:                     19.09.2023, 09.00 – 13.00 Uhr,

                                    Halle-Peißen, Mühlen-Hotel 

Anmeldefrist:            05.09.2023

Referenten:               Christian Dudek, Brandschutz Ausbildung-Fortbildung-Training

Kosten:                       90,00 €/TN zzgl. MwSt. für Mitglieder des LAV Sachsen-Anhalt

Zielgruppe:                gesamtes Apothekenteam

 

Die Veranstaltung wurde von der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt mit 5 Fortbildungspunkten bewertet.

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