Brandschutzhelfer in der Apotheke - Fortbildung
23.05.2023
Magdeburg, Verwaltungszentrum Heilberufe
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Hinsichtlich des Arbeitsschutzes hat der Gesetzgeber verschiedenste Vorgaben zur Aus- und Fortbildung bzw. Unterweisungspflicht erlassen. Konkrete Festlegungen bzw. Vorgaben für die Brandschutzhelfer ergeben sich aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. In diesen beiden Regelwerken wird die Funktion benannt und beschrieben. Um eine inhaltlich einheitliche und vor allem aber fachlich fundierte Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer zu gewährleisten, wurde durch den gesetzlichen Unfallversicherer, abgeleitet aus der ASR A2.2, das Informationsblatt DGUV Information 205-023 herausgegeben.
Fortbildung gemäß ASR A2.2 i. V. m. DGUV Information 205-023
Theoretische Ausbildung
1. Aufarbeitung des Grundseminars/Erfahrungen/Neuerungen (Theorie)
- Gesetzliche Grundlage
- Brandursachen
- betriebsspezifische Brandgefahren
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Verhalten im Brandfall
2. Praktischer Teil 1
- Brennen und Löschen in der Praxis
3. Praktischer Teil 2
- Umgang mit dem Handfeuerlöscher mal anders
Termin: 23.05.2023, 09.00 – 13.00 Uhr,
Magdeburg, Verwaltungszentrum Heilberufe
Anmeldefrist: 09.05.2023
Referenten: Christian Dudek, Brandschutz Ausbildung-Fortbildung-Training
Kosten: 90,00 €/TN zzgl. MwSt. für Mitglieder des LAV Sachsen-Anhalt
Zielgruppe: gesamtes Apothekenteam
Fortbildungspunkte sind bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt beantragt.
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