Über 1,1 Mio. kühlpflichtige Medikamente gaben Apotheken in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 ab

Bestimmte Arzneimittel benötigen im Sommer unbedingt Isolier- oder Kühltaschen

Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt

Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. Bundesweit muss durchschnittlich jedes 24. zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebene Arzneimittel gekühlt werden, zum Beispiel einige Insuline. „Wird die Kühlkette unterbrochen oder werden kühlpflichtige Arzneimittel zu warm gelagert, verlieren sie ihre Wirkung“, sagt Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt. „Leider kann niemand einem Medikament ansehen, wie es gelagert wurde. Deshalb müssen bei der Lagerung und dem Transport besondere Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Apotheker informieren ihre Patienten darüber, aber es ist wichtig, dass diese Hinweise dann auch von Patienten beachtet werden.“ Auf jeder Packung ist vermerkt, ob ein Medikament kühl gelagert werden muss. „Wer sich nicht sicher ist, fragt lieber einmal mehr seinen Apotheker. Patienten sollten diese sensiblen Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren“, rät Arnold. 

Im Jahr 2016 gaben die Apotheken in Sachsen-Anhalt zulasten der GKV über 1,1 Mio. kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Nicht erfasst wurde die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen.

255.304 Packungen, also etwa ein Drittel der insgesamt 1.111.671 kühlpflichtigen Arzneimittel, müssen nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim Transport von der Apotheke zum Anwendungsort gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. „Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen vermieden wird. Ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern“, erklärt Apotheker Arnold. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.

Mathias Arnold: „Dauerhaft zu kühlende Medikamenten eignen sich nur bedingt für den Versandhandel. Die wohnortnahen Apotheken sichern die flächendeckende Versorgung dieser sensiblen Arzneimittel ab. Patienten, die gekühlte Medikamente benötigen, sollten sich eine Apotheke in ihrer Nähe suchen. Dann ist wirklich gesichert, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird.“

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