Im Impfzentrum Geimpfte erhalten digitales Impfzertifikat nachträglich in der Apotheke
Alle Personen, die gegen das Corona-Virus geimpft worden sind, können sich in der Apotheke einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen. Das gilt auch für Personen, die in einem Impfzentrum ihren Corona-Schutz erhalten haben. Das Land Sachsen-Anhalt verzichtet - entgegen ursprünglicher Meldungen – darauf, eine nachträgliche Web-Anwendung an den Start zu bringen. Daher können sich jetzt alle geimpften Frauen und Männer an ihre Apotheke vor Ort wenden.
Das Ausstellen der digitalen Impfzertifikate ist in den Apotheken am 14. Juni 2021 erfolgreich gestartet. „Landesweit haben wir umfangreich in die personelle und technische Ausstattung investiert. Stark nachgefragt wird neben der reinen Ausstellung der Zertifikate unsere Unterstützung zur Nutzung der CoVPass-App und der Corona-Warn-App“, erklärt Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt. Und ergänzt: „Damit haben die Apotheken wieder bewiesen, dass sie in der Pandemie neben ihrer eigentlichen Aufgabe der Arzneimittelversorgung auch neue zusätzliche Aufgaben kompetent, schnell und zuverlässig übernehmen und im Sinne ihrer Patienten lösungsorientiert anbieten.“
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