Hubmann erwartet schnelle technische Umsetzung der Lieferengpass-Pauschale
Berlin, 28. Juli 2023 – Mit dem Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) hat der
Gesetzgeber im Juni auch eine neue Pauschale für das Lieferengpass-
Management der Apotheken beschlossen. Für den Austausch eines nicht
verfügbaren Medikamentes dürfen die Apotheken künftig 50 Cent plus
Mehrwertsteuer abrechnen. Da das Gesetz bereits verkündet wurde, ist
auch die neue Pauschale schon in Kraft.
Zur Abrechnung der Engpass-Pauschale äußert sich Dr. Hans-Peter
Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands: „Auch wenn
die Höhe der neuen Pauschale viel zu niedrig angesetzt wurde, freuen wir
uns, dass der Gesetzgeber das Engagement der Apotheken in der
Lieferengpass-Krise zumindest anerkennt. Der Deutsche
Apothekerverband wird alles dafür tun, dass die Apotheken das Honorar so
schnell wie möglich abrechnen können. Ein Sonderkennzeichen für die
Lieferengpass-Pauschale ist bereits vereinbart. Aktuell arbeiten der GKVSV,
der DAV, die Apothekensoftware-Häuser sowie die
Apothekenrechenzentren mit Hochdruck an einer pragmatischen
technischen Umsetzung hinsichtlich der Bedruckung der Rezepte. Über
entsprechende Ergebnisse werden Apotheken umgehend informiert.“
Laut Hubmann wird sich der DAV nachdrücklich dafür einsetzen, dass den
Apotheken keine Nachteile entstehen: „Wir werden uns für eine
Übergangslösung stark machen, die die Apotheken nutzen können, bevor
das endgültige Abrechnungsverfahren steht.“
Weitere Informationen unter www.abda.de
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