Arzneimittel-Rezepte je nach Farbe unterschiedlich lange gültig
Berlin, 6. Juli 2021 – Rezepte für Arzneimittel können nach der ärztlichen
Ausstellung je nach Farbe unterschiedlich lange in Apotheken eingelöst
werden. „Patientinnen und Patienten sind immer auf der sicheren Seite, wenn sie
mit dem Rezept umgehend in eine Apotheke kommen, also direkt am Tag der
Ausstellung oder ein, zwei Tage danach“, sagt Apothekerin Silke Laubscher vom
Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände. „Je nach Farbe verlieren die meisten Rezepte irgendwann
ihre Gültigkeit und dürfen von den Apotheken nicht mehr beliefert werden.“ Die
Fristen gelten auch, wenn Medizinprodukte oder Hilfsmittel ärztlich verordnet
wurden.
Die rosa Rezeptblätter zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse sind genau 28
Tage lang gültig. Dies wurde Anfang Juli konkretisiert, zuvor waren sie einen
Monat lang gültig.
Privatrezepte sind meist blau und drei Monate lang gültig.
Auf gelben, mehrteiligen Rezepten werden Betäubungsmittel wie zum Beispiel
stark wirksame Schmerzmittel verordnet. Sie bleiben sieben Tage lang gültig.
Weiße T-Rezepte bestehen aus zwei Teilen und sind nach ihrer Ausstellung sechs
Tage gültig. Auf ihnen werden Arzneimittel verordnet, die bei schwangeren Frauen
zu Fehlbildung der Embryonen führen könnten. Bei diesen Arzneimitteln sind
besondere Sicherheitsmaßnahme zu beachten.
Rosa Entlassrezepte werden Patient*innen im Krankenhaus ausgestellt, wenn die
Entlassung aus der Klinik unmittelbar bevorsteht. Der Hinweis
„Entlassmanagement“ ist auf die Formulare aufgedruckt. Sie sind aktuell wegen
der Corona-Pandemie sechs Werktage lang gültig, sonst drei – jeweils inklusive
des Ausstellungstags.
Laubscher: „Nur bei einer Art von Rezepten gibt es keine Frist: Grüne Rezepte,
auf denen Ärzte rezeptfreie Arzneimittel empfehlen, sind unbegrenzt lange gültig.“
Weitere Informationen unter www.abda.de
Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
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u.sellerberg@abda.de