Apotheker kritisieren Blockade-Haltung der SPD im Koalitionsausschuss

Magdeburg, 31. März 2017 – „Jetzt heißt es umso mehr, die Apotheke vor Ort zu stärken. Immerhin waren sich in diesem Punkt bisher alle Parteien einig. Da das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Koalitionsausschuss am Mittwochabend (29.3.17) nicht beschlossen wurde, werden wir uns nun noch intensiver für den Erhalt der wohnortnahen Arzneimittelversorgung einsetzen“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt. Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes, ergänzt: „Unsere Apotheken und die sichere Versorgung unserer Patienten dürfen nicht dem Profitstreben ausländischer Versandhändler geopfert werden. Daher ist die Zielsetzung ganz klar: Die Festpreise für rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland als wesentliches Steuerungsinstrument der wohnortnahen Versorgung für alle Bürger müssen bleiben. Das ist für uns unverzichtbar.“
 
Diese Forderung richtet Arnold nun ganz speziell an die SPD-Bundesführung. Denn in Gesprächen auf kommunaler sowie Landesebene sprachen sich zahlreiche SPD-Politiker deutlich für das geplante Gesetzesvorhaben zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln aus. „Also werden wir die positiven Signale aus der SPD-Kommunal- und Landespolitik noch intensiver nach Berlin tragen. Und wir werden die Probleme rund um die sichere Arzneimittelversorgung im kommenden Bundestagswahlkampf thematisieren.“
 
Wichtig ist, alle Patienten weiterhin schnell, sicher und wohnortnah mit Arzneimitteln einschließlich individuellen Rezepturen sowie anderen Gesundheitsprodukten zu versorgen, wenn erforderlich bis ans Krankenbett. „Wir sind die Arzneimittel-Experten und informieren und beraten persönlich unsere Patienten zur richtigen Anwendung ihrer Medikamente, zu weiteren Gesundheitsfragen und auch im Notfall sichern wir die Arzneimittelversorgung ab. Problematisch ist allerdings, dass die SPD momentan die Interessen ausländischer Versender über das Wohl der Patienten, die auf eine flächendeckende Versorgung in Stadt und Land angewiesen sind, und über die Interessen von über 150.000 Mitarbeitern in den Apotheken gestellt hat“, erklärt Apotheker Mathias Arnold.


Am 19. Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ausländische Versandanbieter sich im Gegensatz zu den öffentlichen Apotheken in Deutschland nicht an die Festpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten müssen. Um die daraus resultierenden Probleme zu lösen, setzt sich die Apothekerschaft in Sachsen-Anhalt für ein Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente ein, wie es auch ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorsah, der von der SPD nicht mitgetragen wird. Von dem Ziel, den Arzneimittelversand auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beschränken, wie es 21 EU-Staaten praktizieren, werden wir nicht abrücken. Denn das ist ein Baustein, um die hohe Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung im Sinne der Patienten und der Gesellschaft zu erhalten.
 
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Mit freundlichen Grüßen
Katrin Pohl

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