2016

Drei Viertel aller EU-Staaten verbieten Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln

In lediglich sieben von 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlaubt - und das zum Teil nur unter sehr restriktiven Bedingungen. Neben Deutschland gehören dazu Dänemark, Estland, Finnland, die Niederlande, Schweden und Großbritannien. Dies zeigt eine Auswertung der ABDA - Bundesvereinigung ...

Weiterlesen …

EuGH-Entscheidung gefährdet nationale Gesundheitssysteme

Deutschlands Apotheker reagieren entsetzt auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, der die geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländische Anbieter einstuft. Damit hat der EuGH seine langjährige Rechtsprechung zum Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten ...

Weiterlesen …

Deutscher Apothekertag

Regierung und Parlament müssen auch in Zukunft die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung garantieren und deshalb vor allem Planungssicherheit für Deutschlands Apotheken schaffen. Dafür sprach sich die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages heute in München ...

Weiterlesen …

DAV-Vorsitzender Becker fordert Vermeidung von Lieferengpässen und Abschaffung der Importquote

Lieferengpässe bei Medikamenten, die Leben retten können, sollten durch mehr Transparenz auf dem Weg vom Hersteller zur Apotheke und durch bessere Rabattverträge der gesetzlichen Krankenkassen vermieden werden. Diesen Appell an Krankenkassen, Politiker und Marktteilnehmer ...

Weiterlesen …

Apotheker sehen verhalten optimistisch in die Zukunft - Kleinere Apotheken mit größeren Sorgen

Die Mehrheit der selbstständigen Apotheker in Deutschland schaut trotz Nachwuchsmangel und Bürokratieverdruss verhalten positiv in die Zukunft. 71,9 Prozent erwarten für die nächsten zwei bis drei Jahre eine unveränderte oder etwas bessere wirtschaftliche Situation für ihren Betrieb. Allerdings ...

Weiterlesen …

Wie lange sind Rezepte gültig?

LESERFORUM - Experten haben Fragen rund um ärztliche Verordnungen beantwortet.

Weiterlesen …

Informationsabend zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Im Deutschen Bundestag wird im Herbst 2016 das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG diskutiert und beschlossen. Es sieht u. a. vor, die Preisfindung bei Heilmitteln zu flexibilisieren, das Hilfsmittelverzeichnis kontinuierlich fortzuschreiben, zu aktualisieren und zu bereinigen, verstärkt ...

Weiterlesen …

21. Wirtschaftstage in Merseburg

Es stimmte alles. Das Ständehaus Merseburg bildete den perfekten Rahmen für die 21. Wirtschaftstage und das Wetter war den Tagungsteilnehmern wohlgesonnen. Obwohl von den Temperaturen heiß, blieb es im ...

Weiterlesen …

Apothekenkunden für Plastikmüll sensibilisieren

Berlin, 30. Juni 2016 – Deutschlands Apotheker wollen Müll vermeiden helfen, indem sie Plastiktüten in Apotheken nicht mehr kostenlos abgeben oder ihre Kunden zu einem Verzicht auf Plastiktüten aufrufen. „Wir unterstützen Umweltschutz und Nachhaltigkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe", sagt Claudia Berger, Patientenbeauftragte des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). "Unser gemeinsames Ziel mit Patienten und Kunden muss es sein, weniger Kunststofftragetaschen zu verbrauchen. Dazu müssen wir Bewusstsein schaffen und Anreize setzen, denn oft geht es nur darum, den unbedachten Verbrauch von Plastiktüten zu verhindern." Am 1. Juli tritt eine Vereinbarung zwischen Bundesumweltministerium und Einzelhandelsunternehmen in Kraft, der der DAV aus satzungsrechtlichen Gründen jedoch nicht beitreten kann. Deshalb hat der DAV seine 17 Landesapothekerverbände und alle 20.000 Apotheken dazu aufgerufen, ihren eigenen Beitrag zu diesem gesellschaftlichen Großprojekt zu leisten.
Schon seit 1. April geben viele Apotheken die Plastiktüten an ihre Kunden nicht mehr kostenlos ab. Die Höhe der Gebühr legt die jeweilige Apotheke selbst fest. Alternativ bitten manche Apotheken ihre Kunden auch um eine kleine, freiwillige Spende für einen jeweils vor Ort definierten, guten Zweck. In den Schaufenstern zahlreicher Apotheken zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg hängen inzwischen Plakate, um die Menschen auch im Vorbeigehen für das Müllproblem zu sensibilisieren. Unter dem Aktionsmotto "Wir packen's ohne Plastik" ist ein Känguru zu sehen, das sein Baby im eigenen Beutel trägt und dem Betrachter signalisiert: "Nein danke, ich brauche keine Tüte." Unterstützung bekommen die Apotheken jeweils durch ihre Landesapothekerverbände, wobei jedoch jeder Apothekeninhaber in Eigenverantwortung entscheidet, wie er den Verbrauch an Plastiktüten spürbar zu reduzieren versucht.

Weitere Informationen unter www.abda.de

Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

 

Weiterlesen …

Tag der Apotheke

Herausforderungen der Arzneimittelversorgung für Patienten annehmen

Weiterlesen …

Gemeinsame Pressemitteilung von KBV, BÄK und DAV


Erstes Etappenziel bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans erreicht 

Patientensicherheit – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) legen eine gemeinsame Vereinbarung zur Erstellung eines Medikationsplans vor.

Weiterlesen …

DAV-Wirtschaftsforum in Berlin

Arzneimittelzuzahlungen 2015 steigen auf 2,1 Mrd. Euro an

Weiterlesen …

Apotheker verzichten auf Verpackungstüten

(LAV S-A, 31. März 2016). „Wir sagen dem Plastikmüll den Kampf an. Die kostenlose Nutzung der Einmaltüten erfolgt zu oft gedankenlos und belastet unnötig unsere Umwelt. Ab sofort möchten wir in unseren Apotheken Plastiktüten nicht mehr unentgeltlich abgeben“, wirbt Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt um ökologisches Verständnis. Sollte ein Patient bzw. Kunde dennoch eine Tüte benötigen, werden die Apotheken diese – wie in vielen anderen Unternehmen schon üblich - nicht mehr kostenfrei überreichen.

„Viele unserer Patienten kommen heute bereits mit Taschen oder Einkaufskörben in die Apotheke. Darin lässt sich dann mühelos auch die abgegebene Arznei verstauen. Daher wird der kleine, aber sehr effektvolle Umweltbeitrag sicher bei unseren Verbrauchern gut ankommen“, so Apotheker Arnold. In der Praxis zeigte sich bereits seit längerem, dass schon zahlreiche Patienten auf die kleine Tüte freiwillig verzichtet und ihre Arzneimittel in die Handtasche gesteckt haben. Arnold: „Meine Hoffnung ist, dass unsere Patienten schon heute so umweltbewusst sind und Verständnis für unsere Tütenreduktion zeigen.“

In den Apotheken Sachsen-Anhalts wirbt ein Plakatmotiv mit einem Känguru, dass sein Junges im Beutel trägt für das Aus der Plastiktüte. „Wir packen's ohne Plastik“ ist das Motto der Aktion, mit der die Apotheken sich an ihre Patienten wenden.

Hintergrund der Aktion ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur Reduktion des Verbrauchs an Kunststofftragetaschen, die üblicherweise von Verbrauchern nicht oder nur selten wiederverwertet werden. Bis 2019 soll der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch in Europa von durchschnittlich circa 200 auf 90 Plastiktüten, bis Ende 2025 auf maximal 40 Tüten pro Bürger und Jahr sinken. Als eine Maßnahme sieht die EU-Richtlinie vor, die Tragetaschen künftig nur noch kostenpflichtig abzugeben.

 

Weiterlesen …

Mit Miez und Bello in die Apotheke

„Lestarius – Das Tierjournal für Sachsen Anhalt“ führte mit Apotheker Thomas Rößler vom Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt folgendes Interview: 

Das Tierbild stammt aus der Quelle: panthermedia

Weiterlesen …

Pille danach seit einem Jahr rezeptfrei

Seit dem 15. März 2015 – also seit fast einem Jahr - erhalten Frauen die ‚Pille danach‘ rezeptfrei in den Apotheken. Ein Arztbesuch ist somit nicht mehr unbedingt notwendig. Dank der verantwortungsvollen und umfangreichen Beratung in den Apotheken hat sich die Abgabe heute auf einem stabilen Niveau gefestigt. „Mit der Freigabe haben wir etwas höhere Verkaufszahlen als noch vor Jahresfrist. Damit wird doch deutlich, dass der nun niedrigschwellige Zugang dem Bedürfnis der Frauen entsprochen und die Politik die richtige Entscheidung getroffen hat“, erklärt Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt. Und er ergänzt: „In den Beratungen haben wir festgestellt, dass teilweise erst durch die öffentliche Diskussion um die Pille danach bekannt geworden ist, dass es überhaupt diese Möglichkeit der nachträglichen Verhütung gibt. Das könnte den Anstieg der Verkaufszahlen mit begründen.“ Das Marktforschungsunternehmen Insight Health hat angegeben, dass in Sachsen-Anhalt die Abgabe von 1.700 auf 2.800 Packungen im Quartal angestiegen ist. Bei rund 2.800 abgegebenen Packungen haben sich jetzt die Abgabezahlen eingependelt.

Eine kurze Nachfrage unter Apothekern in Sachsen-Anhalt ergab, dass die umfangreichen Handlungsanweisungen und Richtlinien zur Beratung im Umgang mit Notfallverhütungsmittel sehr ernst genommen werden und der Verkauf sicher ist. So erfolgt normalerweise keine Abgabe an Boten oder an Männer, die das Medikament für ihre Frauen oder Freundin kaufen wollen. Jungen Frauen unter 14 Jahren wird immer ein Arztbesuch empfohlen. Schließlich ist die ‚Pille danach‘ lediglich für den Ausnahmefall gedacht und kann keine regulären Verhütungsmethoden ersetzen. „Das machen wir in unseren Gesprächen auch immer wieder sehr deutlich“, so Apotheker Arnold. Notfallverhütungsmittel sollten so früh wie möglich nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden, je nach Präparat innerhalb von 72 bis 120 Stunden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Z TEAM COMMUNICATIONS, Katrin Pohl, Kaiser-Otto-Ring 11, 39106 Magdeburg Tel.: 0391 - 8 111 222 Mobil: 0171 - 757 02 06 Email: info@katrin-pohl.de

 

Weiterlesen …

Apothekenzahlen 2015 weiter gesunken

Berlin, 29. Februar 2016 – Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist zum Ende des Jahres 2015 auf 20.249 gesunken. Das sind 192 Apotheken weniger als Ende 2014. Damit hält der Abwärtstrend weiter an, hat sich aber abgeschwächt. Den 346 Schließungen stehen nur 154 Neueröffnungen gegenüber. Dabei wurden vor allem Einzelapotheken geschlossen. Teilweise konnten Schließungen durch den Übergang in Filialapotheken aufgefangen werden. Das zeigen die aktuellen Berechnungen der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf Basis der von den Landesapothekerkammern gemeldeten Apothekenbetriebserlaubnisse. Den bisherigen Höchststand an Apotheken in Deutschland hatte es im Jahr 2008 gegeben (21.602). Mit 25 Apotheken pro 100.000 Einwohnern liegt die Apothekendichte in Deutschland weiterhin unter dem EU-Durchschnitt (31 Apotheken).

 "Die sinkende Zahl an Apotheken in Deutschland hat nicht eine, sondern viele Ursachen", sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. "Der Wettbewerb zwischen den Apotheken auf lokaler Ebene ist intensiv. Gerade kleinere Apotheken können da in betriebswirtschaftliche Schieflagen geraten. Auch die Suche nach pharmazeutischem Fachpersonal oder nach einem Nachfolger für den älter werdenden Inhaber ist auf dem Land oft schwierig." Schmidt weiter: "Vor allem sind die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen auf Bundesebene nicht optimal. Niedergelassene Apotheker und ihre potentiellen Nachfolger brauchen Planungssicherheit, um Investitionen in die Zukunft angehen zu können. Daran fehlt es aber, gerade im Hinblick auf eine berechenbare Entwicklung der Vergütung. Eine jederzeit und überall funktionierende Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken braucht verlässliche wirtschaftliche und ordnungspolitische Rahmenbedingungen."

Weitere Informationen unter www.abda.de

 Ansprechpartner:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

 

Weiterlesen …

Arzneimittelkosten für die Steuererklärung 2015: Zuzahlungen und Selbstmedikation geltend machen

Berlin, 22. Februar 2016 – Bei der Steuererklärung können Arzneimittelausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu zählen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation, wie z.B. Schmerz- und Erkältungsmittel. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Steuerzahler hin, die derzeit ihre Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr 2015 vorbereiten. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, muss aber neben dem Zahlungsbeleg auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. Das geht z.B. durch ein Grünes Rezept, auf dem der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel empfehlen kann.

"Wenn Patienten für ihre Gesundheit Geld ausgeben müssen, sollten sie auch die Chance nutzen, sich die Kosten steuerlich anrechnen zu lassen", sagt DAV-Patientenbeauftragte Claudia Berger: "Beim Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele Apotheken ihre Kunden. Wer seine Quittungen und Belege für das Vorjahr nicht vollständig gesammelt hat, kann Hilfe von seiner Stammapotheke bekommen, wenn er z.B. eine Kundenkarte hat." Die Apotheke könne dann nachträglich eine Finanzamt-taugliche Übersicht für das Gesamtjahr 2015 ausdrucken, sagt Berger: "Service und Möglichkeiten können aber ebenso wie Inhalt und Form der Bescheinigungen von Apotheke zu Apotheke variieren."

Die Anerkennung von „Außergewöhnlichen Belastungen“ laut § 33 Einkommensteuergesetz bezieht sich jedoch nicht nur auf Arzneimittel, sondern auch auf andere Krankheitskosten, wie z.B. Behandlungen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Homöopathen, Logopäden und Zahnärzte sowie Klinikaufenthalte, Kuren oder medizinische Hilfsmittel (Brillen, Schuheinlagen etc.). Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten allerdings erst dann, wenn eine zumutbare Belastungsgrenze überschritten ist, die je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl variiert. So muss ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro drei Prozent seiner Belastungen im Steuerjahr 2015 selbst schultern.

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de

Ansprechpartner:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Weiterlesen …

AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH: eine starke Stimme im Apothekenmarkt

Berlin/Eschborn, 17. Februar 2016 – Die Zusammenführung der operativen ABDA-Tochtergesellschaften unter einem Dach schreitet weiter voran. Nach der Ankündigung im vorigen Jahr hat der Geschäftsführende Vorstand der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute beschlossen, dass dieses standeseigene Unternehmen den Namen "AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH"  tragen wird.

In dieser Gesellschaft werden die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker GmbH (WuV), die Govi-Verlag GmbH sowie die Geschäftsbereiche IT/EDV und die Technischen Dienste der VGDA - Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker GmbH vereint. Der Name "AVOXA" ist ein eigens entwickelter Kunstname, der mit dem Bestandteil "vox" (lat. Stimme) verdeutlichen soll, dass sich die Mediengruppe - wie bisher die Einzelgesellschaften - auch künftig Gehör im Gesundheitsbereich verschaffen will.

Unter dem Dach der "AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH" werden künftig alle Produktmarken der Geschäftsfelder Messen und Kongresse, Fachzeitschriften und Publikumszeitschriften, Buchprojekte und Online-Medien, pharmazeutische Daten und EDV-Dienstleistungen und nicht zuletzt das Pseudo-Customer-Geschäft geführt. "Der Zusammenschluss schafft zahlreiche zusätzliche Synergieeffekte und dadurch eine noch schnellere und effektivere Ausrichtung auf die Anforderungen des Apothekenmarktes", erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. "AVOXA wird eine starke Stimme im Apothekenmarkt sein - von den Apothekern für die Apotheker!"

Die Zusammenführung der Unternehmen wird mit der Eintragung der "AVOXA - Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH" ins Handelsregister zur Jahresmitte 2016 vollzogen sein. Die AVOXA-Geschäftsführung werden die bisherigen Geschäftsführer der WuV, Metin Ergül, und des Govi-Verlags, Peter Steinke, gemeinsam übernehmen. Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens liegt bei ca. 190 Angestellten. Entlassungen wird es im Zusammenhang mit der Unternehmenszusammenführung nicht geben. Sitz des Unternehmens ist Eschborn bei Frankfurt am Main.

Weitere Informationen unter www.abda.de

 

Weiterlesen …

Rabattarzneimittel: Kassen sollten Patienten entlasten und Ausschreibungen an mehrere Hersteller vergeben

Berlin, 12. Februar 2016 – Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller Rabattarzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Stichdatum 15. Februar zuzahlungspflichtig. Nur ein knappes Drittel (32 Prozent) aller rezeptpflichtigen Medikamente, die einem Rabattvertrag unterliegen, sind ganz oder teilweise zuzahlungsbefreit. Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach unterliegen 6.900 von 21.900 Arzneimitteln mit Rabattverträgen zwischen pharmazeutischen Herstellern und gesetzlichen Krankenkassen einer 50- oder 100-prozentigen Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung. Selbige liegt grundsätzlich zwischen 5 und 10 Euro pro rezeptpflichtigem Präparat und wird von der Apotheke direkt an die Krankenkasse weitergeleitet.

"Die Krankenkassen könnten ihre Versicherten von den Zuzahlungen zu Rabattarzneimitteln befreien, tun dies aber leider nicht sehr oft", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Genauso schwer wiegt, dass manchen Kassen offenbar ein paar Cent zusätzliche Ersparnis wichtiger zu sein scheinen als die jederzeitige Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es bei einzelnen Herstellern immer wieder zu Lieferengpässen kommt. Deshalb sollten sich Krankenkassen bei ihren Ausschreibungen für Rabattverträge nicht nur an einen einzigen Hersteller binden, sondern zwei oder drei Anbieter auswählen." Manche Kassen hätten Konsequenzen aus der Erfahrung der vergangenen Jahre gezogen, andere dagegen nicht, sagt Becker.

Zum Hintergrund: Allein im Jahr 2014 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge 3,2 Mrd. Euro gespart, durch Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten noch einmal 2,0 Mrd. Euro.

Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet sich auf www.aponet.de

Weitere Informationen unter www.abda.de

Ansprechpartner:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-134, c.splett@abda.de

Weiterlesen …

Apotheker begrüßen Gesetzesinitiative zu ärztlich verordnetem Cannabis

Berlin, 9. Februar 2016 – Apotheker fordern seit langem, dass medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird. Dieses Anliegen hat der Gesetzgeber jetzt aufgegriffen. Im Januar 2016 wurde ein Referentenentwurf des ‚Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften‘ bekannt. „Es ist wichtig, dass Patienten Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen können, wenn sie es aus medizinischen Gründen brauchen. Es ist konsequent, wenn die Krankenkassen diese Medikamente auch erstatten“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weist in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hin, dass es verschiedene Cannabis-Sorten gibt, die sich hinsichtlich ihres Gehalts der verschiedenen Inhaltsstoffe und damit auch in ihrer Wirkung unterscheiden. Ärzte sollten daher bei Verordnung von Cannabis-Blüten auf dem Rezept aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit die Dosierung und damit auch die Sorte angeben.

Kiefer ist gleichzeitig Vorsitzender der Kommission des DAC/NRF (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium). Das DAC/NRF arbeitet derzeit intensiv an der Entwicklung einer Monographie für Cannabis. „Wir werden Qualitätsanforderungen definieren und auch Empfehlungen zu Darreichungsformen erarbeiten“, sagt Kiefer. „Cannabis als ‚Joint‘ zu rauchen – egal ob zusammen mit Tabak oder alleine – ist zur Krankheitsbehandlung aus Apothekersicht nicht akzeptabel. Das Rauchen von Tabak ist zudem immer gesundheitsschädlich.“

Weitere Informationen unter www.abda.de

Die Stellungnahme ist verfügbar unter http://www.abda.de/stellungnahmen.html

Ansprechpartner:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134, u.sellerberg@abda.de

 

 

Weiterlesen …

Hilfsmittel-Clearingstelle künftig noch effizienter

Beim Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt ist seit 2010 die sogenannte „gemeinsame Hilfsmittel-Clearingstelle“ angesiedelt. Hier bearbeiten insgesamt 8 Mitarbeiter der LAV‘ en aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt pro Woche knapp 3.300 Hilfsmittelanträge für Ihre jeweiligen Verbandsmitglieder und stehen darüber hinaus gern für telefonische Anfragen zur Verfügung.

In Krankheits- und Urlaubszeiten vertreten sich die Mitarbeiter der jeweiligen Verbände unter-einander. Das sichert für die Apotheker in allen Bundesländern jederzeit eine möglichst zeitnahe Bearbeitung der Genehmigungsanträge.

Aus dieser komplexen Aufgabenstellung ergeben sich eine Reihe von organisatorischen und tech-nischen Anforderungen. Diese diskutierten alle Mitarbeiter und Geschäftsführer der einzelnen Verbände am 29.und 30. Januar 2016 in einem gemeinsamen Workshop in Potsdam. Ziel ist, diese wichtige Verbändedienstleistung den Mitgliedsapotheken künftig noch effizienter anzubieten.

Weiterlesen …